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Gebührencontrolling für Depotbanken
Aufwandsarme Kontrolle der Vergütung und des Aufwendungsersatzes.
Herausforderungen aus dem Depotbankrundschreiben durch Business Process Outsourcing wirksam begegnen.
Das Rundschreiben 6/2010 (WA) der Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht vom 02.07.2024 (Depotbankrundschreiben) führt zu einer schärferen Wahrnehmung der investmentrechtlichen Anforderungen an Depotbanken. Die darin konkretisierte Prüfung der Verwaltungsvergütung und des Aufwendungsersatzes, die den Investmentfonds von der Kapitalanlagegesellschaft in Rechnung gestellt werden, stellt dabei wegen ihrer Komplexität einen Kostentreiber dar.
Die IDS GmbH – Analysis and Reporting Services (IDS) bietet Depotbanken die Berechnung und Prüfung der Gebühren als Managed Service an. Die Unterstützung reicht von der Mitwirkung bei der täglichen Kontrolle der Gebührenabgrenzungen im Nettoinventarwert bis zur Nachrechnung komplexer erfolgsabhängiger Vergütungsmodelle (Outperformance-Fee).
Aufgrund der Unabhängigkeit von IDS kann der Service sowohl im Wege des Modells 1 als auch im Wege des Modells 2 im Sinne des Depotbankrundschreibens genutzt werden. Im Modell 1 greifen die Kapitalanlagegesellschaft und auch die Depotbank gemeinsam auf den IDS-Service zu. Im Modell 2 nutzt die Depotbank den IDS-Service als eigenes System für die Gebührenkontrolle.
Der Rückgriff auf das langjährige Know-how von IDS bei der Gebührenberechnung und die Nutzung des Größenvorteils von IDS – einem der großen weltweit operierenden Managed Service Provider – helfen, aufsichtsrechtliche Anforderungen aufwandsarm zu erfüllen und Personal- und Sachkostensteigerungen wirksam zu begrenzen.