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Fondsreporting nach SolvV
Risikogewichtsermittlung gemäß Solvabilitätsverordnung (SolvV).
Ermöglicht den Kundenbetreuern, die aufsichtsrechtlichen Anforderungen ihrer institutionellen Investoren bei der Ermittlung der Risikogewichte gemäß SolvV zu erfüllen.
Aus der „Verordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen und Finanzholdinggruppen (Solvabilitätsverordnung – SolvV)“ ergibt sich eine Reihe aufsichtsrechtlicher Anforderungen. Investoren sind dazu verpflichtet, die Risikogewichte ihrer Kapitalanlagen in regelmäßigen Abständen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu melden. Die Ermittlung dieser Risikogewichte kann an Dritte ausgelagert werden.
IDS GmbH – Analysis and Reporting Services (IDS) bietet die Berechnung dieser aufsichtsrechtlich geforderten Risikogewichtung an, insbesondere die Ermittlung der Solvabilitätskennzahl und die Aufschlüsselung der Fremdwährungsposition.
Zu den Berechnungsmethoden gehören der „Kreditrisiko-Standardansatz“ (KSA) und der auf „internen Ratings basierende Ansatz“ (IRBA). Bei Letzterem kommen die vereinfachte Durchschau oder die T038-Auslegung der BaFin zur Anwendung.
Mit dem von IDS angebotenen Fondsreporting nach SolvV profitieren Fondsverwalter von durch Wirtschaftsprüfer testierten Berechnungsmethoden.
IDS bietet vordefinierte Berichte und fertigt neue Berichte entsprechend den Wünschen des Kunden an.