Fondsreporting nach VAG IDS
Reporting

Fondsreporting nach VAG

Aufsichtsreporting für Fondsanlagen von Versicherern und Pensionskassen.

Gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) müssen Versicherungsunternehmen quartalsweise den Erwerb bestimmter Vermögensgegenstände und Anlagen anzeigen (§ 54 Abs. 4 Satz 2) und über ihre gesamten Vermögensanlagen berichten (§ 54 d).

Hierzu zählt auch die Zusammensetzung der Investmentfonds, an denen sie Anteile halten („VAG-Reporting“). Die Anzeige- und Berichtspflichten der Versicherungsunternehmen über ihre Kapitalanlagen wurden zuletzt mit Sammelverfügung vom 21.06.2024 von der BaFin neu festgelegt. Das im Zuge dieser Neuregelung inhaltlich auch deutlich erweiterte Reporting war erstmals zum 01.01.2024 an die Aufsichtsbehörde zu liefern.

 

IDS stellt die für die Anzeige- und Berichtspflichten des Versicherers benötigten Daten zusammen und liefert sie in dem branchenweit einheitlichen Format. Der Service umfasst die Aufstellung der Vermögensgegenstände in der erforderlichen Gliederung sowie die Schuldnerliste und Spezialfondsmeldung.

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