Auf dem Weg zum ESG Reporting
ESG steht weiterhin ganz oben auf der Agenda von Vermögensverwaltern, Versicherungen, Pensionsfonds und Portfoliomanagern. Die Investmentbranche hat eine erhebliche Rolle bei der Unterstützung des Europäischen Aktionsplans zu spielen, indem sie eine Zukunft gestaltet, in die es sich zu investieren lohnt.
Was bedeutet ESG?
ESG bezieht sich auf drei Hauptfaktoren (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung), die verantwortungsbewusste Investoren berücksichtigen, um zu bewerten, wie weit Unternehmen in Sachen Nachhaltigkeit fortgeschritten sind. ESG-Faktoren sind nicht-finanzielle Faktoren, die in dem Analyseprozess helfen können wesentliche Risiken und Wachstumschancen zu identifizieren.
ESG-Kriterien
Ein ESG-Investitionsansatz muss eine Reihe von Kriterien aus jeder der drei Säulen berücksichtigen:
- E (Environmental): Kohlenstoffemissionen, Ressourcen- und Abfallmanagement, Energieeffizienz oder Klimawandel
- S (Sozial): Menschenrechte, Gesundheit und Sicherheit, Datenschutz und -sicherheit oder Diversität
- G (Governance): Finanzberichterstattung, Unternehmensethik, Vielfalt und Struktur des Vorstands oder Vergütung von Führungskräften
ESG Regulierungen
2018 hat die Europäische Kommission vier Gesetzesvorschläge veröffentlicht, die mehrere Bereiche des Aktionsplans für nachhaltige Finanzen betreffen.
Taxonomie
Der Vorschlag schafft die Voraussetzungen und den Rahmen, um ein einheitliches Klassifizierungssystem dafür zu schaffen, was als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeit angesehen werden kann.
Offenlegung und Pflichten
Verpflichtet institutionelle Investoren und Vermögensverwalter offenzulegen, wie sie ESG-Faktoren in ihre Risikoprozesse integrieren.
Benchmarks
Diese Verordnung schafft mit der Einführung von zwei neuen klimabezogenen Benchmark-Klassifizierungen - EU Climate Transition Benchmarks und EU Paris-aligned Benchmarks - eine neue Kategorie von kohlenstoffarmen Benchmarks, die Anlegern hilft, die relativen CO2 Auswirkungen ihrer Investitionen besser zu verstehen und Greenwashing zu verhindern.
Nachhaltigkeitspräferenzen
Sie bezieht ESG-Überlegungen in die Beratung ein, die Wertpapierfirmen und Versicherungsvertriebe ihren Kunden gemäß MiFID II und der Versicherungsvertriebsrichtlinie anbieten.

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